FAQ

Häufige

Fragen

Wie kann man sich als Zusteller bewerben und wie geht es dann weiter?

  • Nach­dem Sie sich über Jobs bewor­ben haben, sen­den wir Ihnen per E‑Mail eine Bestä­ti­gung zu.

    Danach wer­den Sie von Ihrem per­sön­li­chen Ansprech­part­ner umge­hend kon­tak­tiert und kön­nen die nächs­ten Schrit­te besprechen.

Gibt es Voraussetzungen, um Zusteller zu werden?

Zuver­läs­sig­keit ist eines der wich­tigs­ten Kri­te­ri­en, um bei uns als Zustel­ler zu arbei­ten. Dane­ben muss ein Zustel­ler min­des­tens 13 Jah­re alt sein. Aber auch Erwach­se­ne wie Rent­ner sind bei uns herz­lich Willkommen.

An welchen Tagen wird zugestellt?

Zuge­stellt wird in allen Land­krei­sen wöchent­lich am Sams­tag zugestellt.

Wie und wann bekommt man die Prospekte zum Verteilen?

Unse­re Zustel­ler ver­tei­len immer sams­tags. Daher wer­den Die­se zwi­schen Don­ners­tag und Frei­tag-Abend an dem jewei­li­gen ver­ein­bar­ten Abla­ge­ort ange­lie­fert. Ein geschütz­ter Abla­ge­ort ist hier von Vor­teil. (Car­port, Garage)

Wo werden die Prospekte verteilt?

Jeder Zustel­ler erhält bei der Ein­stel­lung einen Gebiets­plan von sei­nem Zustell­ge­biet. In die­sem sind alle Stra­ßen ange­ge­ben, die ver­teilt wer­den sol­len. Dabei wird auch unter­schie­den, ob bei­de Stra­ßen­sei­ten oder zum Bei­spiel nur die lin­ke oder die rech­te Stra­ßen­sei­te ver­teilt wer­den muss.

Wir ver­tei­len fol­gen­den Land­krei­sen:
Her­ford, Bie­le­feld, Güters­loh, Coes­feld, Stein­furt, Müns­ter, Borken

Bin ich bei meinem Job versichert?

Selbst­ver­ständ­lich sind Sie wäh­rend einer Tätig­keit bei uns über die Berufs­ge­nos­sen­schaft ent­spre­chend unfall­ver­si­chert. Sicher ist sicher.

Welche Unterlagen benötige ich?

Zumeist wer­den fol­gen­de Unter­la­gen für Ihre Ein­stel­lung benötigt:

  • Per­so­nal­aus­weis
  • Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer
  • Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer
  • Ein­ver­ständ­nis eines Erzie­hungs­be­rech­tig­ten bei unter 18-jährigen
  • Kon­to­da­ten
  • Bei nicht Nicht-EU-Bür­gern muss eine Auf­ent­halts­er­laub­nis und eine Arbeits­er­laub­nis vom Arbeits­amt vorliegen

Muss ich bei der Verteilung etwas händisch sortieren?

Im Nor­mal­fall sind alle bei­lie­gen­den Pro­spek­te bereits maschi­nell ein­sor­tiert und müs­sen nicht von Ihnen zusam­men­ge­legt werden.

Wie ist die Arbeitszeit und der Lohn?

Die Arbeits­zeit sowie Lohn hän­gen von meh­re­ren Din­gen ab – unter ande­rem von der Grö­ße des Ver­teil­ge­biets und der berech­ne­ten Lauf­zeit für die Verteilung.

Hier­zu kön­nen wir bei Kon­takt­auf­nah­me oder Bewer­bung durch Sie, das pas­sen­de Zustell­ge­biet prü­fen und Ihnen ger­ne mehr Aus­kunft erteilen.

Die Lohn­zah­lung erfolgt zur Monats­mit­te des Fol­ge­mo­nats und wird auf die das jewei­li­ge Bank­kon­to überwiesen.

Was ist, wenn ich einmal krank bin oder Urlaub habe?

Bei Krank­heit infor­mie­ren Sie uns ein­fach umge­hend sowie Ihren geplan­ten Urlaub min­des­tens 4 Wochen vor­her mit Ihrem per­sön­li­chen Ansprechpartner.